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Wichtige letzte Informationen für die Migrationsbeiratswahl am 19. März 2023 - Weiterleitung

 

nun ist es fast geschafft! Übermorgen wird der neue Migrationsbeirat für drei Jahre neu gewählt.

- Wahlraum finden ohne Wahlbenachrichtigung:

Es kommt immer wieder vor, dass Wahlberechtigte versehentlich keine Wahlbenachrichtigung bekommen oder verloren haben. Wichtig: Trotzdem kann gewählt werden.

(Hier ein Auszug aus: https://stadt.muenchen.de/infos/migrationsbeiratswahlen:.

"Wahlbenachrichtigung verloren?Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlieren oder am Wahltag nicht finden, können Sie trotzdem wählen. Es genügt, wenn Sie ein gültiges Ausweisdokument mitbringen.Sie finden Ihren Wahlraum mit Hilfe der Straßen- und Wahlraumverzeichnisse. Oder rufen Sie beim Wahlamt an, wenn Sie nicht sicher sind, wo Ihr Wahlraum ist (089-233-96233). Wir helfen gerne weiter.

Rufen Sie an 089 233-96233

- Samstag, 18. März 2023: 7.30 bis 12 Uhr

- Sonntag, 19. März 2023: 7.30 bis 18 Uhr"

Sie finden diese Hinweise auch auf den Seiten des Wahlamts in 14 Sprachen übersetzt:https://stadt.muenchen.de/infos/informationen-in-verschiedenen-sprachen.html-

In München gibt es 31 Wahlräume. Über folgenden Link können die Wahlberechtigten den richtigen Wahlraum finden:https://www.migrationsbeirat-muenchen.de/aktuelles/wahl-2023/wahlbenachrichtigung-verloren.php

Im Wahlraum wird dann geprüft, ob die Personen wählen dürfen. - Hier noch einmal die Informationen (https://stadt.muenchen.de/infos/migrationsbeiratswahlen), wer wählen darf:

"Wählen dürfen alle ausländischen Staatsangehörigen, die am Wahltag (19.März 2023) folgende Voraussetzungen erfüllen: - mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens sechs Monaten in München wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich hier leben
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Achtung: Auch deutsche Staatsangehörige dürfen wählen, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und außerdem
  einen ausländischen Pass
habenoder den deutschen Pass noch nicht länger als 12 Jahre haben (Einbürgerung nach dem 18. März 2011)

Achtung: Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit stehen nicht automatisch im Wählerverzeichnis. Um bei der Migrationsbeiratswahl wählen zu können, musste beim Wahlamt die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragt werden. 
Der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis sollte bis 3. März 2023 beim Wahlamt sein."

Wahlaufruf des Oberbürgermeisters

Oberbürgermeister Dieter Reiter wies in der Rathausumschau vom 16. März 2023 erneut auf diesen - für uns alle - bedeutsamen Tag hin und rief zugleich alle Wahlberechtigten dazu  auf, sich aktiv an der Wahl zu beteiligen. Den Wahlaufruf finden Sie  auch hier: https://ru.muenchen.de/2023/53/OB-Reiter-Waehlen-Sie-Ihren-Migrationsbeirat-106123.

Auch wir, die Geschäftsstelle des Migrationsbeirats und die Stelle für interkulturelle Arbeit, wünschen uns eine hohe Wahlbeteiligung - und allen Listen und Kandidat*innen viel Erfolg! An dieser Stelle bedankt sich die Stelle für interkulturelle Arbeit bei Ihnen allen für Ihren unglaublichen Einsatz und auch für das hohe Maß an Solidarität untereinander. Es ist unglaublich, was Sie alle in dieser kurzen Zeit auf die Beine gestellt haben. Wir hoffen, dass unsere Wahllistenmails in diesen letzten Wochen für Sie hilfreich waren.

Mit besten Grüßen

 

Landeshauptstadt München
Sozialreferat, Stelle für interkulturelle Arbeit
Franziskanerstr. 8
81669 München
Tel. 089/233-40596
Fax: 089/233-98940596
E-Mail: interkulturellearbeit.soz@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/interkult


 



 

 

 

 

 

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