Das neue Zuwendungsempfängerregister gilt seit dem 1. Januar 2024.
Das Zuwendungsempfängerregister ist ein neues Register, das alle steuerbegünstigten Organisationen umfasst, die Spendenquittungen ausstellen können. Das Register wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführt und soll online öffentlich einsehbar sein. Das Ziel des Registers ist, die Transparenz und Rechtssicherheit für die Spender*innen zu erhöhen und den Spendenabzug im Veranlagungsverfahren zu vereinfachen.
Doch was bedeutet das für gemeinnützige Organisationen?
Einige befürchten neue bürokratische Herausforderungen für Vereine und Stiftungen. Dabei soll der Registereintrag automatisch durch die Finanzbehörde erfolgen. Kann das klappen?
Und was ist überhaupt Hintergrund und Zweck des neuen Registers?
Zu diesen Fragen geben wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Alexander Vielwerth direkt nach dem Start des ZER Auskunft und Einblicke in erste praktische Erfahrungen.