Info zur Europawahl am 9. Juni 2024 für in Deutschland lebende EU-Bürger*innen

Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Heimatland oder in Deutschland an der diesjährigen Europawahl am 9. Juni teilnehmen. Das gleiche gilt für Deutsche, die in einem anderen Mitgliedstaat leben. Die doppelte Stimmabgabe ist jedoch verboten.

Unionsbürger*innen, die in München leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen sich entscheiden, ob sie in München oder in ihrem Heimatland wählen möchten, und sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Für diejenigen, die bereits zur Europawahl 2019 registriert waren und spätestens am 28. April mit Hauptwohnsitz in München gemeldet sind, erfolgt die Eintragung automatisch. 180.000 Personen aus europäischen Mitgliedsstaaten, die noch nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wurden Anfang März von Oberbürgermeister Dieter Reiter angeschrieben. In dem Schreiben informierte er sie über die notwendigen Schritte, damit sie in München wählen können. Deutsche Staatsangehörige werden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Weitere Informationen zur Antragsstellung stellt die Stadt München darüber hinaus in 24 Amtssprachen der Europäischen Union zur Verfügung.

Eintragung ins Wählerverzeichnis
Um in das Wählerverzeichnis eingetragen zu werden, müssen Wahlberechtigte einen Antrag stellen. Der Antrag kann auf muenchen.de/europawahl heruntergeladen und per Post (Adresse: Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Wahlen und Abstimmung, Ruppertstraße 19, 80466 München) gestellt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Antrag persönlich während der Öffnungszeiten des Kreisverwaltungsreferats in Raum 56.14 in der Ruppertstraße 19, Eingang A, einzureichen. Der Antrag muss bis zum 19. Mai beim Wahlamt eingehen.
Öffnungszeiten
– Montag 7.30 bis 13 Uhr
– Dienstag 8.30 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
– Mittwoch 7.30 bis 13 Uhr
– Donnerstag 8.30 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
– Freitag 7.30 bis 13 Uhr
Alle Wahlberechtigten, die im Wählverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 19. Mai 2024 ihre Wahlbenachrichtigung per Post.

Fragen zur Europawahl beantwortet der ChatBot „Muckl“ rund um die Uhr auf der Webseite muenchen.de/europawahl. Das Wahlamt erreichen Bürger*innen telefonisch unter der Nummer 233-96233 von Montag bis Donnerstag, 8 bis 15 Uhr, und Freitag, 8 bis 12 Uhr, oder per E-Mail an wahlamt.kvr@muenchen.de.