Wichtige Informationen zur Vorstandswahl 2023 – Wer kann kandidieren und was sollten die Kandidierenden mitbringen?

Am 10. Mai 2023 um 18:00 Uhr findet die nächste Mitgliederversammlung von MORGEN e.V. in den Räumen des Kulturzentrums GOROD, Arnulfstraße 197, EG statt.
Es wird ein neuer Vorstand für MORGEN e.V. gewählt und Sie können/Du kannst dabei sein!

Wir freuen uns auf zahlreiche Bewerbungen!  Es lohnt sich, in den Wahlkampf zu investieren!

Warum lohnt es sich für den Vorstand zu kandidieren? 

Gemäß unserer Satzung führt der Vorstand von MORGEN e.V. die Geschäfte des Vereins. Dabei wird er maßgeblich in den operativen Aufgaben durch die Geschäftsstelle unterstützt. Konkret bedeutet die Mitgliedschaft im Vorstand insbesondere MORGEN nach außen zu vertreten und eines der Gesichter von und für MORGEN e.V. zu sein.

Satzung, § 9 Vorstand

1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht neben dem Vorsitzenden und der/em stellvertretenden Vorsitzenden, aus dem Kassierer, dem Schriftführer und fünf Beisitzern. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
2. Der Vorstandsvorsitzende und sein/-e Stellvertreter/-in vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich nach außen jeweils einzelvertretungsberechtigt.
3. Mitglied des Vorstandes kann jedes Mitglied des Vereins werden. Soweit es sich bei einem Mitglied um eine Migrantenorganisation handelt, ist wählbar lediglich eine natürliche voll geschäftsfähige Person, die von dieser Organisation schriftlich legitimiert wurde.
4. Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandsmitglieder auf die Dauer von zwei Jahren, der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstands, kann der verbleibende Vorstand einen Vertreter für die verbleibende Amtszeit berufen.
5. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereines. Ihm obliegen alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen. Der Vorstand ist berechtigt, die Führung der Geschäfte teilweise und/oder zeitweise einem/einer Geschäftsführer/-in durch rechtsgeschäftliche Vollmacht zu übertragen. Das kann insbesondere folgende Bereiche umfassen: die Organisation des Vereins, die Vorbereitung und Durchführung der Vereinsprojekte einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Verwaltung der Finanzen und der Außenvertretung in den Grenzen des Haushaltsplanes.  

Auf diese Weise ermöglicht das Vorstandsamt, spannende Kontakte und wichtige Netzwerke zu knüpfen und den Verein in Zusammenarbeit mit dem Team der Geschäftsstelle, den Mitgliedern und Aktiven maßgeblich mitgestalten zu können.

Wer kann sich bewerben? Alle interessierten Personen, die in Vertretung einer unserer Mitgliedsorganisationen kandidieren oder Fördermitglied von MORGEN e.V. sind

Wie viel Zeit sollte ich für das Vorstandsamt einplanen?

Die Möglichkeiten, Zeit für den Vorstand einzusetzen sind unbegrenzt 😉 Konkret erfordert das Vorstandsamt v.a. die Teilnahme an monatlichen Vorstandssitzungen (ca. 2-3h) und Mitgliedergesprächen (je nach Anfragen ca. 1h pro Gespräch). Darüber hinaus ist es wichtig, dass Vorstandsmitglieder an Treffen mit Netzwerkpartnern teilnehmen und den Verein auf Veranstaltungen nach außen vertreten. Da der Vorstand aus bis zu neun Mitgliedern bestehen kann, sind hier Absprachen und Vertretungsregelungen möglich und üblich. Die beiden Vorstandsvorsitzenden setzen i.d.R. deutlich mehr Zeit ein, als die sieben anderen Mitglieder.

Was sollte ich mitbringen für den Vorstand?

MORGEN ist divers in jeglicher Hinsicht. Daher freuen wir uns auch über große Diversität im Vorstand. Wir wünschen uns offene, teamfähige und interessierte Vorstandsmitglieder, die ihre eigenen Ideen und Erfahrungen einbringen. Grundsätzlich gibt es keine formalen Voraussetzungen und auch motivierte Mitglieder mit weniger Vorerfahrung sind ausdrücklich willkommen!

Wichtig ist allerdings zu beachten, dass vor allem der Zeiteinsatz gut überlegt sein sollte. Wer also kandidieren möchte, bitte überlegt Euch gut, ob Ihr die Zeit für ein Vorstandsamt aufbringen könnt! Das ist auch eine Frage der Fairness den anderen Mitgliedern gegenüber! 

Für einige Ämter sind besondere Fähigkeiten wichtig:

– als schriftführerende Person ist es wichtig, regelmäßige Protokolle zu verfassen. Die Person sollte also diese Aufgabe gut und gerne erledigen!

– als kassenverantwortliche Person ist ein Interesse für die Finanzen wichtig.

– als vorstandsvorsitzende Personen ist es wichtig, in der Öffentlichkeit zu sprechen. Ihr solltet Euch wohl dabei fühlen, eine Rede in der Öffentlichkeit zu halten! Zudem sind Eure Aufgaben, die Einladung und Vorbereitung für die monatlichen Vorstandssitzungen und die Leitung der Mitgliederversammlungen. Für alle Aufgaben könnt Ihr auf Unterstützung aus der Geschäftsstelle zurückgreifen! Der zeitliche Aufwand ist für diese beiden Ämter auch etwas höher als für die anderen. Es gibt zahlreiche Entscheidungen, die Ihr treffen müsst (in Absprache mit der Geschäftsstelle) und daher solltet Ihr grundsätzlich bereit sein, regelmäßig in Kommunikation mit der Geschäftsstelle zu stehen.

Wie kann ich kandidieren?

Alle, die für den Vorstand kandidieren möchten, können laden wir ein bis zum 2. Mai 2023, das hier verlinkte 2023_Vorstandswahl-Steckbrief-Muster auszufüllen. Die Steckbriefe werden wir im Vorfeld der Wahlen verschicken und hier auf der Website veröffentlichen. Es ist aber auch möglich, spontan auf der Versammlung am 10. Mai 2023 zu kandidieren.  Erfahrungsgemäß lohnt sich ein bisschen „Wahlkampf“ im Vorfeld. Insbesondere wenn die Mitglieder Dich noch nicht kennen.